Häufig gestellte Fragen
Welche Summe kann ich aufnehmen ?
Die maximale Darlehenshöhe ist individuell unterschiedlich und abhängig von den Bezügen des Antragstellers. Beamtendarlehen werden in der Regel zwischen EUR 5.000 und EUR 80.000 gewährt. In einzelnen Fällen kann das Darlehen auch höher sein. Bestehende Darlehen müssen bei Gewährung abgelöst werden. Ausgenommen hiervon sind grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen ( Hypotheken ).
Was bedeutet z.B. 97% Auszahlung?
Der Darlehensgeber behält die entsprechende Summe, hier 3 %, Zinsvorabzug (Disagio ) ein. Dafür wird über die gesamte Laufzeit ein verringerter Zinssatz gewährt. Dadurch hat der Darlehensnehmer eine geringere monatliche Belastung und verringert seine Zinsbelastung. Das Disagio wird, bei vorzeitiger Tilgung anteilmäßig erstattet und ist bei Laufzeiten von 20 Jahren zu empfehlen.
Wann bin ich unkündbar ?
Als Beamter auf Lebenszeit, als Berufssoldat, als Angestellter im öffentlichen Dienst nach 15 Berufsjahren (zählt in den neuen Bundesländern ab 1991) und dem erreichen des 40. Lebensjahres.
Wie wirkten sich Zinsschwankungen auf mein Darlehen aus ?
Der vereinbarte Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages, d.h. es wird keine Zinserhöhung, aber auch keine Zinssenkung geben.
Sind Teiltilgungen während der Laufzeit möglich ?
Während der Vertragslaufzeit können Sie jederzeit Teiltilgungen leisten. Der Zinsaufwand sinkt entsprechend der geleisteten Zahlung. Bei Teiltilgungen reduziert sich nur der Zinsanteil am monatlichen Gesamtaufwand. Die Versicherungssumme und der Beitrag für die Lebensversicherung bleiben gleich. Die Restauszahlung aus der Ablaufleistung erhöht sich aber um die vorher getilgte Summe. Die Mindesthöhe für eine Teiltilgung ist durch die einzelnen Banken/Versicherungsgesellschaften festgelegt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei den Versicherungsgesellschaften nicht an. Die Banken berechnen hierfür eine Bearbeitungsgebühr.
Was geschieht, wenn der Darlehensnehmer verstirbt ?
Das Darlehen ist über die Lebensversicherung abgedeckt. Sollte der Darlehensnehmer innerhalb der Laufzeit des Vertrages versterben, wird das Darlehen über die Lebensversicherung getilgt. Die Überschüsse der Lebensversicherung werden an den eingetragenen Bezugsberechtigten (z. B. Ehepartner) ausgezahlt.
Kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden ?
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich. Es entstehen weder bei der Bank noch bei den Versicherungsgesellschaften Gebühren für eine vollständige Tilgung. Allerdings kann es bei Kündigung der Versicherung vor Ablauf von 12 Jahren zu Steuernachteilen kommen . Konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Sind die Gewinnanteile aus der Lebensversicherung, garantiert ?
Die angegebene Gewinnbeteiligung aus der Lebensversicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Diese Gewinndividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirtschaftsjahre übertragbar, sondern werden nach jedem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht und Ihnen auf Wunsch mitgeteilt.
Ist der monatliche Lebensversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar ?
Grundsätzlich ist der monatliche Lebensversicherungsbeitrag im Rahmen der Vorsorge steuerlich absetzbar. Befragen Sie aber Ihren Steuerberater nach den aktuellen Richtlinien des Steuerrechts in Bezug auf die Absetzung von Lebensversicherungen in Verbindung mit der Absicherung von speziellen Darlehen.
Ist eine Bezugsrechtänderung möglich ?
Eine Bezugsrechtänderung ist jederzeit möglich, da der Darlehensnehmer gleichzeitig auch der Antragsteller der Lebensversicherung ist.
Welche Altersgrenzen gelten für das Darlehen ?
Das Höchstalter für die Beantragung eines Beamtendarlehens liegt bei 60 Jahren, das maximale Endalter bei 75 Jahren.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Beamtendarlehen?
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