Kurzinformation zum Beamtendarlehen für den Antragsteller
Zu Ihrem Entschluss, ein Beamtendarlehen über unser Unternehmen aufzunehmen, möchten wir Sie beglückwünschen. Sie haben damit eine günstige und sichere Finanzierungsform gewählt.
Im Gegensatz zum Bankdarlehen erfolgt keine laufende Tilgung, sondern Ihre gleichzeitig beantragte Lebensversicherung übernimmt mit der Ablaufleistung die Tilgung in einem Betrag. Sie zahlen also nur den Versicherungsbeitrag und die Darlehenszinsen. Der Versicherungsbeitrag ist, bei privater Verwendung des Darlehens, steuerlich als Vorsorge im Rahmen der entsprechenden Pauschalen absetzbar und verzinst sich, so das Ihnen am Ende der Laufzeit Überschussanteile ausgezahlt werden, welche auch zur vorzeitigen Tilgung eingesetzt werden können.
Zum weiteren Ablauf Ihres Darlehens möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:
Bekanntlich ist der Zeitraum bis zur Auszahlung jeder Finanzierung von den persönlichen und individuellen Gegebenheiten abhängig. Auch evtl. Wartezeiten durch die Gesundheitsprüfung der Versicherungsgesellschaft und Bearbeitungszeiten der abzulösenden Kreditinstitute spielen keine unerhebliche Rolle. Somit ist uns eine genaue Aussage über die Dauer zwischen Ihrem Gesuch und der Auszahlung des Darlehens nicht möglich, im Normalfall wird die Summe aber innerhalb von drei Wochen, abzüglich eventuell abzulösender Kredite, Ihrem Girokonto gutgeschrieben.
Die zeitliche Abfolge Ihres Darlehens wird sich folgendermaßen darstellen:
1. Schritt Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der Darlehensabteilung der jeweiligen Bank oder Versicherungsgesellschaft.
2. Schritt Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten Sie neben einigen unvermeidliche Formularen (wie z.B. Einzugsermächtigung, Gläubigerliste, evtl. Bürgschaftserklärung) die Darlehensurkunde, die Abtretungserklärung über die Dienst- und Versorgungsbezüge und eine Erklärung für die gehaltsanweisende Dienststelle.
3. Schritt Die Unterschriften auf der Abtretungserklärung, in einigen Fällen auch die der Darlehensurkunde müssen von beglaubigt werden, zur Beglaubigung ist jede siegelführende Stelle berechtigt ( Meldestelle,Dienststelle, Bürgeramt,Notar usw.). Die Erklärung für Ihre gehaltsanweisende Dienststelle reichen Sie bitte unterschrieben umgehend dorthin. Diese wird uns das Formular ausgefüllt zurückgeben.
4. Schritt Da Sie nicht persönlich bei der Bank erscheinen müssen, erfolgt die Legitimationsprüfung in einigen Fällen durch ein so genanntes Postidentverfahren. Sie bekommen ein Formular, welches sie in einer beliebigen Postfiliale, unter Vorlage des Personalausweises, im Beisein des Postangestellten unterschreiben. Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht, diese werden von der Bank beglichen (wenn nur ein Reisepass vorhanden ist, muss eine Meldebescheinigung in Kopie beigefügt werden).
5. Schritt Sobald wir alle angeforderten Unterlagen vollständig von Ihnen erhalten haben und die abschließende Prüfung positiv verlaufen ist, steht einer Policierung der Lebensversicherung und der Auszahlung des Darlehens nichts mehr im Wege.
Da wir wissen, wie wichtig Ihnen eine sichere und schnelle Finanzierung ist, wird dafür gesorgt, dass Ihre Unterlagen so schnell und individuell wie möglich bearbeitet werden.